Seit 2010 gilt in Deutschland: wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Aber wie sieht es in unseren Nachbarländern aus? Wir haben uns informiert, damit Sie auf Ihre nächste Urlaubsreise und auf Ihre Skiferien vorbereitet sind und es keine böse Überraschungen gibt.
Schweiz
In der neutralen Schweiz gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht. Zu beachten ist allerdings trotzdem: wenn man aufgrund von der Nutzung von Sommerreifen den Verkehr behindert oder gar Unfälle verursacht, gibt es empfindliche Geldstrafen oder sogar Mithaftung.
Italien
In Italien gelten vorübergehende Vorschriften für einzelne Strecken, wenn die Witterungsbedingungen zu schlecht sind. Vor allem in Mailand und Südtirol wird diese Regelung verwendet. Winterreifenpflicht besteht Im Aostatal vom 15. Oktober bis zum 15. April.
Frankreich
In Frankreich ist die Winterreifenpflicht angesagt und bei schlechten Witterungsbedingungen wird diese per Beschilderung vorgeschrieben.
Tschechien
In Tschechien besteht Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 31. März des Folgejahres.
Schweden
Vom 1. Dezember bis 31. März des Folgejahres gibt es hier für Fahrzeuge bis 3,5 t sowie für Anhänger Winterreifenpflicht mit mindestens 3mm Profiltiefe.
Finnland
Hier besteht vom 1. Dezember bis 28. Februar (oder 29. Februar) des Folgejahres eine Winterreifenpflicht für sämtliche Kraftfahrzeuge bis 3,5 t. mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm.
Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und die Niederlande
In diesen Ländern gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht.